Sportordnung
des Nordbadischen Fechterbundes e.V.
In der folgenden Sportordnung ist nur die männliche Sprachform aufgeführt. Dies geschieht ausschließlich unter dem Gesichtspunkt der besseren Lesbarkeit der Ordnung. Es wird ausdrücklich betont, dass der Zugang zu allen Ämtern Frauen und Männern in gleicher Weise offen steht.
Inhalt:
1. Zweck der Sportordnung
2. Der Sportausschuss
3. Das Turnierwesen
4. Talentsichtung/Talentförderung
Friderike Oberkircher / Jürgen Poerschke, April 2008
1. Zweck der Sportordnung
Die Sportordnung des NFB regelt den Sportverkehr innerhalb unseres Landesverbandes (Nordbaden). Sie ist bindend für sämtliche, dem NFB angeschlossenen Fechtabteilungen, sowie Fecht-Vereine und deren Mitglieder.
Die vom Deutschen Olympischen Sportbund erlassenen Bestimmungen zur Bekämpfung des Dopings sind zu achten. Für alle in dieser Sportordnung nicht enthaltenen Punkte, sind die FIE-Regeln und die Sportordnung des DFB maßgebend.
2. Der Sportausschuss
2.1 Mitglieder des Sportausschusses
Der Sportausschuss besteht aus folgenden Mitgliedern:
a) dem Vorstandsmitglied "Sport", zugleich Vorsitzender
b) dem Vorstandsmitglied "Jugendsport", zugleich Stellv. Vorsitzender
c) dem Vorstandsmitglied "Lehrwart"
d) den Bezirksfechtwarten "Rhein-Neckar-Kreis",„Neckar-Odenwald-Kreis“, „Karlsruhe-
Enz-Kreis“ und „Main-Tauber-Kreis“,
e) dem Beauftragten für „A-Jugend, B-Jugend und Schüler“
f) dem Fachwart für „Kampfrichterwesen“
g) der Frauenbeauftragten
h) dem Jugendleiter
Die Mitglieder des Sportausschusses werden vom Fechtertag auf 2 Jahre gewählt.
2.2 Aufgabe
Aufgabe des Sportausschusses ist es, den Vorstand in allen sportlichen Angelegenheiten zu beraten, sportliche Maßnahmen vorzuschlagen und sie nach Billigung durch den Vorstand durchzuführen, insbesondere Maßnahmen zur Förderung des Leistungssports, des Jugendsports und des Breitensports.
Bei der Aufstellung des sportlichen Haushaltes muss der Sportausschuss beratend mitwirken.
2.3 Beschlussfassung
Der Sportausschuss fasst seine Beschlüsse in Sitzungen, die mindestens einmal jährlich vom Vorsitzenden einberufen werden. In dringenden Fällen können Beschlüsse auch im schriftlichen oder durch sonstige Verfahren herbeigeführt werden. Sie sind nach Art und Inhalt zu dokumentieren.
Jede schriftliche, unter Bezeichnung der Beratungspunkte, einberufene Sitzung ist beschlussfähig.
Der Sportausschuss fasst seine Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit; Stimmenthaltungen werden dabei nicht mitgezählt. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.
Beschlüsse des Sportausschusses bedürfen, um wirksam zu werden, der Bestätigung durch den Vorstand.
Die entsprechenden Beschlüsse des Sportausschusses sind daher unverzüglich an den 1. Vorsitzenden weiterzuleiten. Bei der nächst stattfindenden Vorstandssitzung wird dann, auf der Grundlage des Protokolls der Sportausschuss Sitzung, über die Wirksamkeit der Beschlüsse befunden.
3. Das Turnierwesen
3.1 Altersklasseneinteilungen
Die Altersklassen entsprechen der Einteilung in der DFB-Sportordnung. Dementsprechend werden die Fechter in folgende Altersklassen eingeteilt: Schüler, B-Jugend, A-Jugend, Junioren, Aktive und Senioren.
Die für das jeweilige Wettkampfjahr geltende Zugehörigkeit eines Fechters zu den einzelnen Altersklassen, richtet sich nach dem Lebensjahr, das er in dem Kalenderjahr vollendet, in das der erste Teil des betreffenden Wettkampfjahres fällt.
Die Turnierreifeprüfung muss vom zuständigen Bezirksfechtwart, einem Landestrainer oder einer vom Bezirksfechtwart bestimmten Person abgenommen und vom Lehrwart oder Sportwart im Fechtpass bestätigt werden.
3.1.1 Schüler
Es gibt drei Schülerjahrgänge (9 bis 11 Jahre), die nach Jahrgängen getrennt fechten.
3.1.2. B-Jugend
Es gibt zwei B-Jugend-Jahrgänge (12 und 13 Jahre), die nach Jahrgängen getrennt fechten.
3.1.3 A-Jugend
Es gibt drei A-Jugend-Jahrgänge (14-16 Jahre), die bei Turnieren und Meisterschaften gemeinsam fechten.
3.1.4 Junioren
Es gibt drei Junioren-Jahrgänge (17 bis 19 Jahre), die bei Turnieren und Meisterschaften gemeinsam fechten.
3.1.5 Aktive
Alle Fechter, die 20 Jahre und älter sind.
3.1.6 Senioren
Alle Fechter, die 40 Jahre und älter sind. Fechter, die 30 bis 39 Jahre alt sind, können an den Nordbadischen Senioren-Meisterschaften in der sog. „Senioren-Sonderklasse“ teilnehmen.
3.2 Nordbadische Verbandslandesmeisterschaften
3.2.1 Einzel
Der NFB führt in allen Altersklassen jährlich Nordbadische Verbandslandesmeisterschaften im Einzel durch.
3.2.2 Mannschaft
Der NFB führt in den Altersklassen A-Jugend, Junioren, Aktive und Senioren jährlich Nordbadische Verbandslandesmeisterschaften in der Mannschaft durch.
3.3 NFB Ranglistenturniere
Im Ranglisten System des NFB, legt der NFB die Anzahl und Bestimmungen für die NFB Ranglistenturniere fest.
Die NFB Ranglisten sind in einigen Altersklassen Grundlage für die Qualifikation zu den Deutschen Meisterschaften. Des Weiteren dienen sie der Kaderberufung bzw. der Fördergruppenbenennung.
Sie werden zu Saisonanfang vom NFB Sportausschuss verbindlich festgelegt und den Vereinen zur Kenntnis gebracht.
3.4 Fechtpass
Alle Fechter, die an Turnieren teilnehmen, müssen im Besitz eines gültigen Fechtpasses, sowie der jährlich zu erwerbenden DFB-Fechtpass-Verlängerungsmarke sein. Im Jahr der Fechtprüfung muss diese Verlängerungsmarke nicht erworben werden (durch den Kauf des Fechtpasses abgegolten).
3.5 Gesundheitszeugnis
Alle Fechter, die ihr 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen bei jeder
fechtsportlichen Veranstaltung ihr Gesundheitszeugnis vorlegen, das nicht älter als 365 Tage
sein darf. Ohne Vorlage eines gültigen Gesundheitszeugnisses ist ein Turnierstart nicht möglich.
3.6 Meldungen
Alle Teilnehmermeldungen zu amtlichen Veranstaltungen müssen von den Vereinen (nicht von den einzelnen Teilnehmern) gemäß den Ausschreibungen schriftlich abgegeben werden. Meldungen für die Deutschen Meisterschaften erfolgt nur über den NFB (Geschäftsstelle).
Die Meldungen müssen folgende Angaben enthalten:
a) Vor- und Familienname der Teilnehmer, Jahrgang / Altersklasse
b) Bezeichnung des Wettbewerbs, für den gemeldet wird
c) meldender Verein
3.7 Startgelder bei NFB-Turnieren
Die Startgebühren für NVLM und die NFB Ranglisten-Turniere sind im Ranglisten System des NFB festgelegt und müssen vor Turnierbeginn beim Ausrichter entrichtet werden.
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3.8 Kampfrichterregelungen bei den NVLM und den NFB Ranglistenturnieren
Jeder Verein muss, pro zwei Startern, einen qualifizierten Kampfrichter stellen; ab fünf Startern muss jeder Verein zwei qualifizierte Kampfrichter stellen. Wenn an einem Turnier-Tag mehrere Turniere stattfinden, dann gilt diese Regelung je Waffe und Turnier.
Sollte ein Verein keinen qualifizierten Kampfrichter stellen können, wird vom NFB bzw. vom
ausrichtenden Verein ein Ausgleich von 50,00 Euro
pro nicht gestellten Kampfrichter erhoben.
Beim Mannschaftswettbewerb ist ein Pflichtkampfrichter zu stellen.
3.9 Teilnahme von Ausländern
Ausländer oder Staatenlose, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben und mindestens seit
sechs Monaten ordentliches Mitglied (Eintragung im Fechtpass) in einem Verein des NFB
sind, können, wenn sie einen gültigen Sportpass des DFB haben, an Nordbadischen
Landesmeisterschaften (Einzel und Mannschaft), sowie den Aufstiegskämpfen dazu,
teilnehmen. Bei Nordbadischen Mannschaftsmeisterschaften kann höchstens ein Ausländer
oder Staatenloser pro Mannschaft fechten. Die ausländischen oder staatenlosen Fechter
dürfen sechs Monate vor den Landesmeisterschaften für keinen ausländischen Verein
gefochten haben. Für deutsche Meisterschaften (Einzel und Mannschaft) gilt die
Sportordnung des DFB. Für Fechter mit doppelter Staatsangehörigkeit gelten die Regelungen
des DFB.
4. Talentsichtung/Talentförderung
Die Talentsichtung im NFB fällt in die Zuständigkeit des Sportausschusses.
Der NFB führt im Nachwuchsbereich Landesranglisten (Ranglistensystem des NFB) durch.
Sie sind neben den Deutschen Ranglisten Grundlage der Talentsichtung und Förderung.
4.1 Landeskader
Über die zentralen Regelungen des DFB für den D/C-Kader, D4-Kader, D3-Kader, D2-Kader, D1-Kader hinaus, beruft der NFB für eine bessere Talentförderung den S-Kader, sowie Jugend Fördergruppen (JFG) und Schüler Fördergruppen (SFG)
4.1.1 S-Kader
Für den S-Kader kann der Nordbadische Fechterbund Fechterinnen und Fechter benennen,
die nicht in den D3-/D4-Kader berufen wurden (Junioren/A-Jugend), aber in der vergangenen
Saison dem Landeskader angehörten und folgende Kriterien erfüllen:
1. Punkt(e) in der Rangliste des DFB (Junioren oder A-Jugend).
2. Regelmäßige Teilnahme an den zentralen D-Kaderlehrgängen des NFB.
3. Der Landestrainer entscheidet über die Aufnahme in den S-Kader.
4. Stimmt der Landestrainer der Aufnahme nicht zu, entscheidet der Sportausschuss.
In besonderen Härtefällen (insbesondere bei Verletzungen, Krankheit oder Sozialfällen) kann
ein Athlet, unabhängig von den obigen Voraussetzungen, auf Antrag und durch Beschluss des
Sportausschusses, in den S-Kader aufgenommen werden.
Der S-Kader erhält keine optimierte Leistungsförderung. Die S-Kaderförderung beschränkt
sich auf die Teilnahme an NFB-D-Kaderlehrgängen, inklusive Reisekosten.
4.1.2 Jugend-Fördergruppe
Altersbegrenzung: ältester Schülerjahrgang bei der Berufung
Kaderstärke: Das erste Drittel der jeweiligen Waffen-Landesrangliste, jedoch maximal 12 pro Waffe.
Auswahlkriterium: die Rangfolge der Landesrangliste in der jeweiligen Waffe zum Berufungszeitpunkt (gleiche Kriterien, wie beim ehemaligen D1-Kader im Schülerbereich)
4.1.3 Schüler-Fördergruppe
Altersbegrenzung: mittlerer und jüngerer Schüler-Jahrgang bei Berufung
Kaderstärke: Das erste Drittel der jeweiligen Waffen-Landesrangliste, jedoch maximal 12 pro Waffe.
Auswahlkriterium: die Rangfolge der Landesrangliste in der jeweiligen Waffe zum Berufungszeitpunkt (gleiche Kriterien, wie beim ehemaligen D1-Kader im Schülerbereich)
4.2.Talentförderung
Zur Talentförderung im NFB werden in der Regel im LLZ Tauberbischofsheim Kader-Lehrgänge durchgeführt. Für die Planung ist der NFB Sportausschuss zuständig. Zu Saisonanfang wird der Lehrgangsplan vom NFB Sportausschuss verbindlich festgelegt und den Vereinen zur Kenntnis gebracht. Die Durchführung liegt in den Händen des leitenden Landestrainers.