Startgemeinschaften bei Deutschen Meisterschaften A-Jgd/Junioren müssen

folgende Kriterien erfüllen:

-        Fechter/-innen von Trägervereinen der Bundesstützpunkten (FC TBB, OFC Bonn und

     Heidenheimer SB) können keiner Startgemeinschaft angehören.

-        Ein Verein kann je Waffe nur eine Startgemeinschaft eingehen.

-        Startgemeinschaften (die betreffenden Vereine) müssen sich in der Phase der Qualifikation

     zu den Deutschen Meisterschaften in der entsprechenden Waffe kon­stituieren, d.h. bei den

     Landesverbandsmeisterschaften antreten.

-        Es bedarf hierbei nur der namentlichen Meldung der Vereine (teilnehmende Fechter/-innen

     sind nicht namentlich gebunden).

-        Die Anzahl der in der Startgemeinschaft vertretenen Vereine ist maximal 4.

-        Versicherungsfragen sind von den Vereinen zu klären, die der Startgemeinschaft angehören

-        Die Startgemeinschaften müssen die Regelungen für die Stellung eines Kampfrichters

     selbstständig lösen.

-        Der Landesfachverband soll sich bei der Bildung der Startgemeinschaften aktiv einbringen.